Fünf Schritte bis zur Physiotherapie/Ergotherapie

Wenn Sie eine/n freiberufliche/n TherapeutIn (außerhalb des ambulanten und stationären Bereichs) aufsuchen möchten oder Ihnen dies ärztlich empfohlen wurde, beachten Sie bitte folgende fünf Schritte:

Schritt 1    -    Arztbesuch

Für eine physiotherapeutische bzw. ergotherapeutische Behandlung brauchen Sie einen Verordnungsschein Ihres (Haus-) Arztes, auf dem folgendes angegeben ist:

  • Diagnose
  • indizierte Therapie
  • Anzahl der Behandlungen
  • Institution (die/der gewünschte TherapeutIn)

 

Im Bereich der Prävention erfolgt die Betreuung durch PhysiotherapeutInnen bzw. ErgotherapeutInnen ohne ärztliche Verordnung.

Schritt 2    -   Chefärztliche Bewilligung

Um nach der erfolgten Behandlung einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet zu bekommen, muss  Ihre ärztliche Verordnung vor Behandlungsbeginn durch die chefärztliche Abteilung Ihrer Krankenkasse bewilligt werden. Für die medizinische Begründung der Therapie wenden Sie sich bitte an Ihren verordnenden Arzt/Ärztin.

Schritt 3    -   Auswahl des/der TherapeutIn

Achten Sie bei der Wahl Ihrer/s TherapeutIn darauf, in welchem Fachbereich er oder sie tätig ist (z.B. Orthopädie, Neurologie, Gynäkologie etc.), damit Sie so gezielt wie möglich behandelt werden können. 

Schritt 4    -   Therapeutischer Prozess

Auf Grundlage des Befunderhebung und Erstellung der therapeutischen Diagnose vereinbart Ihr/e TherapeutIn mit Ihnen gemeinsam das individuelle Therapieziel und erstellt einen Behandlungsplan, der die entsprechenden Maßnahmen enthält. Nach jeder Behandlung werden die Ergebnisse geprüft und der Behandlungsplan bei Bedarf angepasst.

Schritt 5    -   Kosten und Kostenrückerstattung

Die Kosten für eine physiotherapeutische nzw. ergotherapeutische Behandlung variieren nach der Dauer der Behandlung sowie der Behandlungsart. Ihr/e TherapeutIn informiert Sie, wenn gewünscht, vor Beginn der Behandlung über die Höhe des Honorars. Bei WahltherapeutInnen müssen die Behandlungskosten von den PatientInnen vorfinanziert werden. Die PatientInnen können den jeweils gültigen Kassentarif bei ihrer zuständigen Krankenkasse geltend machen. Informationen zur Höhe des Rückverrechnungsbetrages erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. (PhysioAustria 2014)